Die Energiewende ist ein wichtiges Ziel, aber nicht jede Maßnahme ist unkritisch umzusetzen. Die geplanten Windkraftanlagen im Grenzgebiet zwischen Ruppichteroth und Eitorf werfen viele Fragen auf. Mit bis zu 262,5 Metern Höhe überragen diese Anlagen alles, was bisher bekannt ist, und gehören zu den größten der Welt.
Siehe auch: https://www.agrarheute.com/energie/250-meter-weltweit-groesste-xxl-windkraftanlagen-land-genehmigt-629464. Besonders betroffen sind die Ortsteile Derenbach, Holenfeld, Schmitzdörfgen, Bechlingen, Stockum, Hatterscheid, Litterscheid, Fußhollen, Honscheid, Neuenhof, Schneppe, Oberlückerath und Bornscheid. Doch wie sinnvoll ist dieses Projekt wirklich?
Die extremen Dimensionen der geplanten Windkraftanlagen sind Grund für erhebliche Zweifel. Studien und Berichte zeigen, dass viele Windräder in Deutschland stillstehen, selbst wenn ausreichend Wind vorhanden ist. Grund dafür sind überlastete Stromnetze, die keine zusätzliche Einspeisung zulassen. Dies wirft die Frage auf, ob der Bau von weiteren Windrädern nicht das Problem verschärft, anstatt es zu lösen (https://www.agrarheute.com/energie/strom/windraeder-stehen-oft-still-obwohl-viel-wind-weht-608845).
Zudem stehen die geplanten Anlagen in einer Region, die für ihre Natur und Landschaft geschätzt wird. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, den Natur- und Artenschutz sowie auf die Lebensqualität der Anwohner sind kaum absehbar, jedoch sicherlich gravierend.
Nach dem Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung geben die Immobilienpreise für Häuser im Umkreis von einem Kilometer um durchschnittlich 7% nach. In Einzelfällen kommt es zu Wertverlusten in Höhe von bis zu 23 %. Erst mit Abständen von 8-9 Kilometer sind keine Wertverluste mehr festzustellen. Demnach würden nahezu im gesamten Gemeindegebiet die Immobilienpreise massiv sinken. (https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/windraeder-lassen-immobilienpreise-sinken, https://www.hev-winterthur.ch/ratgeber/einfluss-von-windenergieanlagen-auf-immobilienpreise/)
Die Befürworter betonen die wirtschaftlichen Vorteile der Anlagen, darunter Gewerbesteuereinnahmen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. Doch solche Versprechen stehen in der Praxis oft auf wackeligen Füßen. Wird die Gemeinde tatsächlich in vollem Umfang profitieren, oder drohen am Ende versteckte Kosten für Infrastruktur, Rückbau und Kompensation von Schäden?
Auch die technische Umsetzung ist kritisch zu hinterfragen. Windräder dieser Größe stellen hohe Anforderungen an Transport und Aufbau. Die Auswirkungen auf Straßen und Verkehrswege sowie die Frage, wie mit möglichen Schäden umgegangen wird, bleiben offen.
Auf der anderen Seite locken auch Vorteile, die Gemeinde würde an den Einnahmen voraussichtlich wie folgt beteiligt:
1. Gewerbesteuer
Laut den Unterlagen beträgt die jährliche Gewerbesteuereinnahme pro Windkraftanlage ca. 50.000 €. Da fünf Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth errichtet werden sollen, ergibt sich eine jährliche Gesamteinnahme von: 50.000 € × 5 = 250.000 € pro Jahr.
Falls die Gemeinde eine Betreibergesellschaft vor Ort gründet, könnte sie sogar 100 % der Gewerbesteuer erhalten, ansonsten 90 %.
2. Kommunalabgabe nach EEG
Die gesetzliche Kommunalabgabe gemäß § 6 EEG beträgt 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Bei den geplanten Anlagen mit geschätztem realen Ertrag von 16–17 Mio. kWh pro Anlage und Jahr ergibt sich für fünf Anlagen: 16,5 Mio. kWh × 5 × 0,002 € = 165.000 € pro Jahr.
Die Verteilung dieser Abgabe erfolgt anteilig für die umliegenden Gemeinden. Für Ruppichteroth könnten etwa 44 % dieser Einnahmen verbleiben, also: 165.000 € × 0,44 = 72.600 € pro Jahr.
3. Mögliche Zusatzleistungen
Die Projektierer haben zusätzliche Akzeptanzmaßnahmen wie Energiestiftungen oder vergünstigte Strompreise in Aussicht gestellt. Diese wären schwer zu quantifizieren, könnten aber einen indirekten finanziellen Vorteil für die Bürger und die Gemeinde darstellen.
Gesamtschätzung
Zusammengefasste Einnahmen:
Gewerbesteuer: ca. 250.000 € pro Jahr
Kommunalabgabe: ca. 72.600 € pro Jahr
Gesamte direkte Einnahmen: ca. 322.600 € pro Jahr.
Diese Einnahmen gelten unter der Annahme, dass die Anlagen mit den geplanten Leistungsdaten gebaut und in Betrieb genommen werden und dass keine wesentlichen Änderungen an der gesetzlichen Regelung erfolgen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger könnten durch verschiedene Beteiligungsmodelle finanziell profitieren:
Bürgerbeteiligung: Direktinvestitionen in Form von Nachrangdarlehen oder Genossenschaftsanteilen, wodurch sie eine Rendite aus den Einnahmen der Windkraftanlagen erzielen könnten.
Vergünstigte Stromtarife: Bewohner im Umkreis der Anlagen könnten vergünstigte Strompreise erhalten, subventioniert durch die Betreiber.
Am 16. Januar 2025 um 18 Uhr lädt die Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung in die Mensa der Sekundarschule, Sankt-Florian-Straße 2, ein. Hier sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen und ihre Bedenken zu äußern. Laut aktuellen Planungsrichtlinien sind Windkraftanlagen in Außenbereichen privilegiert, was die Entscheidungsfreiheit der Gemeinde praktisch abschafft.
Der Antrag zur Errichtung der Anlagen liegt dem Kreis bereits vor, VuG wird die Entwicklung kritisch begleiten.
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Hier der Einladungstext der Verwaltung:
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Einladung Information der Einwohnerinnen und Einwohner über die geplante Windenergienutzung im Grenzgebiet zu der Gemeinde Eitorf
Die Gemeinde Ruppichteroth informiert in dieser Veranstaltung über die geplante Windenergienutzung in der Gemeinde Ruppichteroth im Grenzgebiet zu der Gemeinde Eitorf. Gemeinsam mit interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern möchte ich in den Dialog kommen. An diesem Abend wird ein Vertreter der Hellweg Wind GmbH über die geplanten 18 Anlagen (5 in Ruppichteroth und 13 in Eitorf) und die Möglichkeiten einer Beteiligung informieren. Ergänzend wird Herr Wiemeler, als Vertreter der Energieagentur Rhein-Sieg e.V., über die Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten der Windenergienutzung referieren. Beide Referenten stehen zur Beantwortung aufkommender Fragen zur Verfügung.
Die Informationsveranstaltung findet am
Donnerstag, dem 16. Januar 2025, um 18.00 Uhr in der Mensa der Sekundarschule, Sankt-Florian-Straße 2 in Ruppichteroth statt.
Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere aus Derenbach, Holenfeld, Schmitzdörfgen, Bechlingen, Stockum, Hatterscheid, Litterscheid, Fußhollen, Honscheid, Neuenhof, Schneppe, Oberlückerath und Bornscheid, lade ich hiermit herzlich zu dieser Veranstaltung ein.
Ruppichteroth, den 10.12.2024 Ihr Bürgermeister
Mario Loskill