Landrat lässt Bürger im Regen stehen: Keine Diskussion über Busausfälle im Rhein-Sieg-Kreis!

Der Rhein-Sieg-Kreis erlebt eine Mobilitätskrise, während der Landrat, Herr Sebastian Schuster, sich weigert, die drängenden Probleme des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf die Tagesordnung des Kreistags zu setzen. Die Kreistagsgruppe „Vernunft und Gerechtigkeit“ hatte einen Antrag gestellt, um über die katastrophalen Zustände der Busausfälle, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises stark beeinträchtigen, zu diskutieren. Doch der Landrat lehnte ab.

Die Entscheidung des Landrates, das Thema nicht zu behandeln, stellt eine Missachtung der Bedürfnisse der Bürger dar. Allein im Dezember 2023 fielen bei der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) 1.139 geplante Fahrten aus, hauptsächlich wegen Personalmangels. Auch die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) meldete Ausfälle, wenn auch in geringerem Ausmaß.

Diese Ausfälle sind nicht nur ein Ärgernis, sondern beeinträchtigen die Mobilität, die wirtschaftliche Aktivität und letztlich die Lebensqualität im Rhein-Sieg-Kreis. Frank Kemper, zuständig für den ÖPNV in der Kreistagsgruppe „Vernunft und Gerechtigkeit“, macht seinem Unmut Luft: „Das auf eine erneute Preiserhöhungsrunde verzichtet wurde ist folgerichtig, aber nutzlos, wenn die Busse laufend ausfallen. Der akute Personalmangel zeigt, dass es dringend notwendig ist, die Arbeitsbedingungen und Anreize für Busfahrer grundlegend zu verbessern.“

Die Kreistagsgruppe „Vernunft und Gerechtigkeit“ fordert eine sofortige und umfassende Debatte über die Zukunft des ÖPNV im Rhein-Sieg-Kreis. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die Zuverlässigkeit des Dienstes zu gewährleisten und den Beruf des Busfahrers attraktiver zu machen. Die Entscheidung des Landrates, diesem kritischen Dialog auszuweichen, ist der falsche Weg.

Der rechtliche Hintergrund

Die Kreisordnung NRW sieht in § 33 vor: …“(1) Der Landrat setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Kreistagsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“

Weil Vernunft und Gerechtigkeit keine Fraktion, sondern eine Gruppe im Kreistag ist, ergibt sich daraus für den Landrat keine Verpflichtung, von der Gruppe beantragte Tagesordnungspunkte aufzunehmen.

Es ergibt sich allerdings auch kein Hindernis dafür, er könnte also wenn er wollte!

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